01.01.2007 | Bilanzierung
Entwurf zur Bilanzreform kommt später
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hatte bereits vor zwei Jahren gemeinsam mit der Bundessteuerberaterkammer dem Bundesjustizministerium (BMJ) eine Liste mit Verbesserungsvorschlägen für das deutsche Bilanzrecht vorgelegt. Eine Reform ist nach Meinung des DStV dringend erforderlich, weil die Aussagefähigkeit des Abschlusses nach HGB durch die Vielzahl von Wahlrechten stark eingeschränkt wird. Dies darf aber keinesfalls zu einer verpflichtenden Anwendung der IAS/IFRS auch für deutsche Unternehmen führen. Denn das würde insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu einem erheblichen Mehraufwand führen. Daher lautet das Ziel, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Bereich Realisations- und Anschaffungskostenprinzip beizubehalten. Ansatz- und Bewertungswahlrechte sollen hingegen reduziert und die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage objektiviert werden. In diese Richtung soll auch der Gesetzentwurf gehen, wobei das HGB nicht zugunsten der internationalen Rechnungslegungsvorschriften aufgegeben wird – allerdings wurde dieser Entwurf entgegen der Vorankündigungen in 2006 nicht vorgelegt.