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  • 01.04.2004 · Fachbeitrag · Bilanzierung

    Keine Rückstellung für Verwaltungskosten

    | Ein Versicherungsvertreter kann für den Verwaltungsaufwand der von ihm betreuten Versicherungsverträge keine Rückstellung bilden, so die Auffassung des FG Münster. Die Revision beim BFH wurde nunmehr mit Beschluss zugelassen (FG Münster, 17.12.02, 12 K 1985/99 E, G - Revision beim BFH unter Az. X I R 63/03, Abruf-Nr. 040112 |