01.04.2004 · Fachbeitrag · Bilanzierung
Keine Rückstellung für Verwaltungskosten
| Ein Versicherungsvertreter kann für den Verwaltungsaufwand der von ihm betreuten Versicherungsverträge keine Rückstellung bilden, so die Auffassung des FG Münster. Die Revision beim BFH wurde nunmehr mit Beschluss zugelassen (FG Münster, 17.12.02, 12 K 1985/99 E, G - Revision beim BFH unter Az. X I R 63/03, Abruf-Nr. 040112 |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig