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  • 01.05.2005 | Bilanzkontrollgesetz

    DPR e.V. übernimmt Kontrollfunktion bei Enforcement-Verfahren

    Am 29.10.04 wurde neben dem Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) auch das Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) vom Bundestag verabschiedet, mit dem Ziel, die Rechtmäßigkeit von Unternehmensabschlüssen durch ein zweistufiges „Enforcement-Verfahren“ der unabhängigen Kontrolle zu unterziehen (BM 12/04, 299). Zu diesem Zwecke wurde am 14.5.04 von 15 Berufs- und Interessenvertretungen aus dem Bereich der Rechnungslegung im Benehmen mit dem Bundesministerium der Justiz in Berlin der Verein „Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR“ gegründet und am 10.9.04 in das Vereinsregister eingetragen. Am 30.3.05 wurde die DPR e.V. als Prüfstelle i.S. von § 342b Abs. 1 HGB durch das Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen anerkannt. Im internationalen Rahmen und im Ausland tritt die DPR e.V. (kurz: „Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung“ bzw. „DPR“) auch unter der Bezeichnung „Financial Reporting Enforcement Panel“ bzw. „FREP“ auf. Zwecke des Vereins sind: 

     

    • die Trägerschaft einer weisungsunabhängigen Prüfstelle zur Prüfung von Verstößen gegen Rechnungslegungsvorschriften, wie sie im Bilanzkontrollgesetz (§§ 342bbis 342e HGB) vorgesehen ist, und

     

    • die fachliche Zusammenarbeit der Prüfstelle mit nationalen Enforcement-Einrichtungen im Ausland und entsprechenden internationalen Organisationen.

     

    Die Prüfstelle wird ihre Prüftätigkeit entsprechend der gesetzlichen Vorgabe (Art. 56 Abs. 1 S. 2 EGHGB) ab dem 1.7.05 aufnehmen. 

    Quelle: Ausgabe 05 / 2005 | Seite 111 | ID 86044