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  • 01.10.2004 · Fachbeitrag · Bilanzpolitik

    Bilanzlifting - Legale Instrumente der Bilanzpolitik

    | Bilanzpolitik zu betreiben ist für den Unternehmer problematischer geworden. Das gilt speziell für die ergebnisverbessernde Gestaltung von Bilanzen (Bilanzschönung, Bilanzlifting). Aufgeschreckt durch zahlreiche Bilanzskandale sind Gesetzgeber, Öffentlichkeit und die Geschäftspartner der Unternehmen gegenüber vorgelegten Jahresabschlüssen misstrauischer geworden. Maßnahmen zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit von Bilanzen wurden eingeleitet (Stichworte: Bilanzkontrollgesetz, Qualitätskontrolle bei Abschlussprüfern gemäß § 57a WPO). Anderseits besteht jedoch für die Unternehmen nach wie vor die Notwendigkeit, sich bilanzpolitischer Mittel zu bedienen, vor allem in schwierigen Situationen. Basel II mit seinen verschärften Bonitätsbeurteilungen sorgt hier sogar für neue Zwänge. Strategien zur Schönung von Bilanzen können deshalb nicht prinzipiell abgelehnt werden. Geht es doch überwiegend darum, zur Erhaltung der Kreditwürdigkeit der Unternehmen beizutragen. Unternehmenskrisen sollen - besonders im Mittelstand - abgefedert sowie Existenzen und Arbeitsplätze gesichert werden. Bilanzlifting ist gerechtfertigt und sinnvoll, wenn parallel dazu Maßnahmen im operativen Geschäft erfolgen, um eine Krise zu überwinden. |