01.11.2006 | Bilanzpolitik
In jeder Situation das richtige Instrument – Bilanzpolitik in der Handels- und Steuerbilanz
Bei der materiellen Bilanzpolitik kann durch eine Reihe von Gestaltungen das Ergebnis beeinflusst werden. Die aus steuerlichen Gründen angestrebte Verringerung des Gewinnausweises lässt sich z.B. über höhere Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen oder mittels höherer Rückstellungszuführungen bewirken. Deshalb ist eine Auswahl unter den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten zu treffen. Für diese Auswahl sind die betriebspolitischen Zielsetzungen sowie die konkrete Situation des Unternehmens zu berücksichtigen. Gefragt sind individuelle, nicht pauschale Lösungen. Es kommt also auf den maßgeschneiderten Einsatz der bilanziellen Instrumente an. Die wichtigsten dabei zu beachtenden Gesichtspunkte und anzuwendenden Gestaltungen werden im Folgenden dargestellt.
1. Handelsbilanz und Steuerbilanz
Kapitalmarktorientierte Unternehmen betreiben meistens eine im Vergleich zur Steuerbilanz eigenständige Handelsbilanzpolitik, neuerdings unter Anwendung der „International Financial Reporting Standards“ (IFRS). Aber auch Mittelständler können daran interessiert sein, den steuerrechtlichen und den handelsrechtlichen Ergebnisausweis voneinander zu trennen. Dabei sind zwei Strategien möglich:
1.1 Handelsbilanzgewinn höher als Steuerbilanzgewinn
Das ist u.U. aus folgenden Gründen erwünscht:
- Den Kapitalgebern soll ein im Vergleich zur Steuerbilanz besseres Ergebnis gezeigt werden, ohne dass es deswegen zu steuerlichen Mehrbelastungen kommt.
- Der Ausweis einer bilanziellen Überschuldung soll vermieden werden. Externe sollen keine baldige Insolvenz befürchten.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig