11.08.2008 | Bilanzrecht
Ermittlung der Höhe einer Urlaubsrückstellung
Für die Ermittlung der Höhe einer Urlaubsrückstellung muss der Arbeitgeber das Jahresgehalt der Arbeitnehmer durch die Zahl der regulären Arbeitstage dividieren – ohne Berücksichtigung von Urlaubstagen des Folgejahrs. Damit hält der BFH an seiner bisherigen Rechtsprechung fest.
Im Urteilsfall errechnete eine GmbH die Rückstellungsbeträge nach der Formel:
Jahresgehalt der Arbeitnehmer / 220 Gesamtarbeitstage * am Bilanzstichtag noch ausstehende Urlaubstage |
Das Finanzamt rechnete so:
Jahresgehalt der Arbeitnehmer / 250 Gesamtarbeitstage * am Bilanzstichtag ausstehende Urlaubstage |
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