23.04.2009 | Checkliste
Neue Checkliste zur Jahresabschlusserstellung und Beurteilung der Plausibilität
WP/StB Lothar Schulz, Reutlingen und WP/StB Klaus Weber, München
Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer hat am 30.5.08 den Entwurf des IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Wirtschaftsprüfer (IDW ES 7) verabschiedet. Der Standard IDW S 7 wird die Stellungnahme IDW HFA 4/1996 ersetzen. Der Standard ist nach seiner endgültigen Verabschiedung anwendbar. Die Einwendungsfrist läuft am 30.4.09 ab. Danach ist mit einer zeitnahen Verabschiedung zu rechnen. Für Berichtszeiträume, die nach dem 30.9.09 beginnen, soll die Anwendung des neuen Standards verbindlich vorgeschrieben werden. Die Stellungnahme IDW HFA 4/1996 war auch in den wesentlichen Bestandteilen durch Steuerberater zu beachten. Die Bundessteuerberaterkammer hat hierzu am 22./23.10.01 eine entsprechende Verlautbarung erlassen. Derzeit liegt noch keine konkrete Aussage der Bundessteuerberaterkammer zu dem neuen IDW Standard ES 7 vor. Im Interesse des Berufsstandes sollten sich jedoch beide Berufsorganisationen auf im Wesentlichen abgestimmte Grundsätze zur Erstellung von Jahresabschlüssen verständigen.
Wesentliche Neuerungen des Entwurfs
Im Gegensatz zur alten Stellungnahme IDW HF 4/1996 betont der neue IDW Standard ES 7 einige Bereiche der Jahresabschlusserstellung. Insbesondere hat sich der Jahresabschlussersteller bei allen drei Fallkategorien (Erstellung ohne Beurteilungen, mit Plausibilitätsbeurteilungen oder mit umfassenden Beurteilungen) mit der Unternehmensfortführungsprognose zu beschäftigen. Falls die Zweifel daran nicht beseitigt werden können und das Unternehmen dennoch eine Aufstellung des Jahresabschlusses unter Fortführungsgesichtspunkten verlangt, ist der Auftrag niederzulegen.
Bei den Plausibilitätsbeurteilungen wird künftig nicht mehr die Plausibilität des Jahresabschlusses insgesamt beurteilt. Insbesondere bei umfangreicher Mitwirkung an der Erstellung des Jahresabschlusses (z.B. Führung sämtlicher Bücher) würde dies gegen das Selbstprüfungsverbot verstoßen. Die Plausibilitätsbeurteilungen beziehen sich daher nur noch auf die vorgelegten Unterlagen (Belege, Bücher und Bestandsnachweise) und die erteilten Auskünfte, soweit der Jahresabschlussersteller an deren Zustandekommen nicht mitgewirkt hat. Die Plausibilitätsbeurteilungen erfolgen durch Befragungen und analytische Beurteilungen (Kennzahlen-, Mehrjahres- oder Branchenvergleiche usw.).
Die bisherige Zusammenstellung beispielhafter Plausibilitätsbeurteilungen der Stellungnahme IDW HFA 4/1996 wird durch die IDW Arbeitshilfe zur prüferischen Durchsicht von Jahresabschlüssen ersetzt (Beilage zu Fachnachrichten IDW 4/2002). Diese beispielhaften Maßnahmen zur prüferischen Durchsicht sollen zur Plausibilitätsbeurteilung von vorgelegten Unterlagen und erteilten Auskünften herangezogen werden, soweit der Jahresabschlussersteller an deren Zustandekommen nicht mitgewirkt hat. Die folgende Checkliste gibt den Inhalt der IDW Arbeitshilfe wieder.
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