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  • 01.09.2006 | Controllinginstrumente

    Argumentation und Abrechnung der ABC-Analyse

    von Diplom-Kaufmann Christian Klett, Sundern

    Viele Mandanten erwarten von ihren Steuerberatern eine „Rund-um-Beratung“ zu verschiedensten Anlässen. Dabei wird die betriebswirtschaftliche Beratungsleistung wie z.B. die ABC-Analyse häufig als Bestandteil der allgemeinen Dienstleistung gesehen und ist nach Auffassung vieler Mandanten mit den Honoraren für Buchhaltung und Abschluss abgegolten. 

     

    Vorteil der ABC-Analyse

    Der Vorteil einer ABC-Analyse ist, dass es sich um eine konkrete abgegrenzte Problemstellung handelt (z.B. zu hohe Kosten des Wareneinkaufs) und nach Durchführung der Analyse ein konkretes Ergebnis vorliegt (z.B. ein Überblick über die wertmäßig wichtigsten Lieferanten), aus dem sich wiederum konkrete Handlungen ableiten lassen (z.B. Rabattverhandlungen mit A-Lieferanten). Aus der Umsetzung der Handlungsempfehlungen ergibt sich wiederum ein konkreter Nutzen für den Mandanten (z.B. ein gesenkter Materialaufwand). Grundsätzlich sehen Mandanten gerne Beratungsprojekte, die ihnen einen konkreten, messbaren Nutzen bringen. Über die dargestellte Argumentationskette lässt sich damit eine ABC-Analyse gut verkaufen. Wo immer möglich, kann die ABC-Analyse daher in einem Beratungsgespräch angeboten werden, um Beratung und Beratungsergebnis problemorientiert und konkret zu machen. 

     

    Für Auswertungen, die direkt aus der Finanzbuchhaltung (z.B. DATEV-OPOS: ABC-Analysen Debitoren und Kreditoren) entnommen werden können, sollten geeigneterweise (geringe) Pauschalen gefordert werden. Die meisten Faktur- und Warenwirtschaftssysteme bieten bereits „Hitlisten“ der wichtigsten Kunden oder Lieferanten. Eine erste ABC-Analyse der Kosten kann schon die monatliche BWA leisten. Der Schwerpunkt liegt dann nicht auf der Erstellung der Auswertung, sondern dem folgenden Beratungsgespräch und den abgeleiteten Handlungsempfehlungen. Diese können z.B. über vereinbarte Stundensätze abgerechnet werden.  

     

    Abrechnung der individuellen Analyse