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    PStR Praxis Steuerstrafrecht

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    01.08.2006 | Cromme-Kommission

    Deutscher Corporate Governance Kodex geändert

    Der Deutsche Corporate Governance Kodex wurde im Juni zum dritten Mal seit dem Jahr 2002 geändert. Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden. So soll das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften gestärkt werden. Der Kodex wird von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, der so genannten Cromme-Kommission, beschlossen. Erst durch die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger werden die Änderungen des Kodex für börsennotierte Aktiengesellschaften bindend. Die Veröffentlichung der jüngsten Anpassungen ist dort nun aktuell erfolgt.  

     

    Hinweis: Abrufen können Sie den Text unter www.corporate-governance-code.de

    Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 194 | ID 86109

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