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  • 01.03.2002 · Fachbeitrag · Darlehen

    Restdisagio bei vorzeitiger Kündigung

    | Verrechnet die Bank das Restdisagio mit der Vorfälligkeitsentschädigung, so fließen dem Steuerpflichtigen dadurch keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in Höhe des restlichen Disagios zu (BFH 19.2.02, IX R 36/98, n.v.). (Abruf-Nr. 020737) |