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  • 01.10.2004 · Fachbeitrag · Das neue Alterseinkünftegesetz

    Rechtsanspruch auf Portabilität - Neue Anforderungen an betriebliche Versorgungssysteme

    | Am 11.6.04 hat der Gesetzgeber das Alterseinkünftegesetz verabschiedet. Diese Gesetzesnovelle enthält neben steuerrechtlichen Änderungen auch wesentliche Änderungen im Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung. Im Mittelpunkt steht dabei die so genannte "Portabilität", d.h., die Verbesserung der Mitnahmemöglichkeit erworbener Betriebsrentenanwartschaften und deren Konzentration bei einem einzigen Versorgungsträger. Nachfolgend werden Inhalt und Umfang der Regelungen zur Portabilität sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die betriebliche Praxis dargestellt und kommentiert. |