16.08.2010 | Die Ratingnote entscheidet darüber, wer einen Kredit erhält
Basel III - Neue Vorschriften erschweren die Kreditversorgung des Mittelstands
von Martin Dieter Herke, Eltville
Im September 2009 haben die Regierungschefs der G-20-Staaten in Pittsburgh beschlossen, die Risiken der Banken durch strengere Regulierung zu begrenzen, um künftigen Finanzmarktkrisen vorzubeugen. Die „ersten Adressen“ unter den Banken waren zu hoch verschuldet und hatten zu geringe Liquiditätsreserven. Die hier gemachten Fehler wirken sich heute auf das Kreditgeschäft mit mittelständischen Unternehmen aus. War es für die Betriebe bisher schon schwer, Kredite zu erhalten, soll Basel III jetzt neue Maßstäbe setzen. Wie die Neuerungen aussehen, erfahren Sie im Überblick.
Etwa alle 10 Jahre eine neue Basel-Vorschrift
Seit 1988 gibt es die erste Basel-Vorschrift „Basel I“. Der sogenannte Baseler Ausschuss - ein Gremium in dem die Aufsichtsbehörden und Notenbanken von 27 Staaten vertreten sind - hat seinerzeit „Eigenkapitalvorschriften“ für Banken erlassen. Danach haben diese grundsätzlich jeden Kredit mit 8 % ihres Eigenkapitals zu unterlegen. 1999 entstand dann der erste Entwurf von Basel II, der 2006 in Kraft gesetzt wurde. Seitdem sind die Kredite - je nach Risiko - mit unterschiedlich hohen Eigenkapitalquoten zu unterlegen. Wie hoch das Risiko ist, wird anhand des Ratings festgestellt.
Nachdem Basel II die Krise nicht verhindern konnte, liegt bereits ein erster Entwurf von Basel III vor. Geht es nach dem Willen der Regierungen, wird im Herbst dieses Jahres ein endgültiger Entwurf vorliegen, der 2012/2013 in Kraft treten soll. Wer jetzt glaubt, es bliebe noch Zeit bis 2013, der irrt. Liegt der Entwurf erst einmal vor, werden sich die „Märkte“ auf die neuen Vorschriften einstellen und auch danach handeln.
Die Inhalte von Basel III
An dieser Stelle sollen keine Einzelheiten der geplanten Vorschriften diskutiert werden. Im Blickpunkt stehen vielmehr die negativen Auswirkungen für Mittelständler und wie diesen entgegenzuwirken ist.
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