01.12.2005 | Eigenkapitalanforderungen für Versicherungsunternehmen
Solvency II – Anwendung auch auf Einrichtungen der betrieblichen Alterversorgung
Was für die Banken Basel II, ist für die Versicherungsbranche das Aufsichtsmodell Solvency II. Ab 2007 haben auch Versicherer aufsichtsrechtliche Vorgaben durch Risikoeinschätzungen abzugelten. Solvency II, das von der EU in Kooperation mit den Mitgliedstaaten, Aufsehern und Industrievertretern erarbeitet wird, soll durch Einführung von risikoadjustierten Eigenkapitalvorgaben und verstärkt qualitativer Aufsicht die Solvenz von Versicherern innerhalb der EU verstärken.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat sich mittlerweile dafür ausgesprochen, das künftige Regelwerk modifiziert auch auf Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung anzuwenden. Pensionskassen seien Lebensversicherungsunternehmen und grundsätzlich den gleichen Risiken ausgesetzt wie andere Lebensversicherungsgesellschaften.