16.02.2009 | Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008
Auslagerung von Pensionsverpflichtungen nach der Überarbeitung der EStR
von Dipl-Betriebswirt (FH) Joachim Sartoris, Köln
Am 28.11.08 hat der Bundesrat der Veränderung der Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 (EStÄR 2008) (Abruf-Nr. 090308) zugestimmt. Zur zeitlichen Anwendung heißt es darin, dass die EStR 2005 letztmals für die Veranlagung zur Einkommensteuer des VZ 2007 anzuwenden sind. Veränderungen ergeben sich unter anderem bei der Bewertung und Anerkennung von Betriebsausgaben aus Pensionsverpflichtungen sowie bei der Einführung neuer Altersrentenbeginnalter in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies hat zur Folge, dass auch neue Endalter für die Bewertung von Pensionsrückstellungen gemäß § 6a EStG erforderlich wurden. Nunmehr ist bei der Berechnung von Pensionsrückstellungen für Versorgungszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer in Abhängigkeit vom Geburtsjahr (anstelle des derzeit vorgegebenen vollendeten 65. Lebensjahres) ein gestaffeltes Pensionsalter (bis Jahrgang 1952: 65. LJ; von 1953-1961: 66. LJ, ab 1962: 67. LJ) zugrunde zu legen.
Dieses neue Finanzierungsendalter ist bereits für den Veranlagungszeitraum 2008 anzuwenden. Eine weitere wichtige Veränderung ergibt sich durch die Streichung der Bestimmung zu steuerschädlichen Vorbehalten bei unmittelbaren Pensionszusagen (Abschnitt 6a Abs. 3 S. 7 bis 12 EStR) auf die sich der nachfolgende Beitrag konzentriert.
1. Auslagerung von Pensionsverpflichtungen im Überblick
In zunehmendem Maße beschäftigen sich Unternehmen mit der Bilanzberührung betrieblicher Versorgungszusagen. Die Gründe hierfür sind sehr vielfältig, wie nachfolgende Aspekte zeigen:
- Nachlassende Wirkung des Innenfinanzierungseffekts
- Rating
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig