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  • 16.02.2009 | Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008

    Auslagerung von Pensionsverpflichtungen nach der Überarbeitung der EStR

    von Dipl-Betriebswirt (FH) Joachim Sartoris, Köln

    Am 28.11.08 hat der Bundesrat der Veränderung der Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 (EStÄR 2008) (Abruf-Nr. 090308) zugestimmt. Zur zeitlichen Anwendung heißt es darin, dass die EStR 2005 letztmals für die Veranlagung zur Einkommensteuer des VZ 2007 anzuwenden sind. Veränderungen ergeben sich unter anderem bei der Bewertung und Anerkennung von Betriebsausgaben aus Pensionsverpflichtungen sowie bei der Einführung neuer Altersrentenbeginnalter in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies hat zur Folge, dass auch neue Endalter für die Bewertung von Pensionsrückstellungen gemäß § 6a EStG erforderlich wurden. Nunmehr ist bei der Berechnung von Pensionsrückstellungen für Versorgungszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer in Abhängigkeit vom Geburtsjahr (anstelle des derzeit vorgegebenen vollendeten 65. Lebensjahres) ein gestaffeltes Pensionsalter (bis Jahrgang 1952: 65. LJ; von 1953-1961: 66. LJ, ab 1962: 67. LJ) zugrunde zu legen.  

     

    Dieses neue Finanzierungsendalter ist bereits für den Veranlagungszeitraum 2008 anzuwenden. Eine weitere wichtige Veränderung ergibt sich durch die Streichung der Bestimmung zu steuerschädlichen Vorbehalten bei unmittelbaren Pensionszusagen (Abschnitt 6a Abs. 3 S. 7 bis 12 EStR) auf die sich der nachfolgende Beitrag konzentriert.  

    1. Auslagerung von Pensionsverpflichtungen im Überblick

    In zunehmendem Maße beschäftigen sich Unternehmen mit der Bilanzberührung betrieblicher Versorgungszusagen. Die Gründe hierfür sind sehr vielfältig, wie nachfolgende Aspekte zeigen:  

     

    • Nachlassende Wirkung des Innenfinanzierungseffekts
    Viele Unternehmen haben jahrzehntelang auf den Innenfinanzierungseffekt von Pensionsrückstellungen gesetzt. Nicht selten wurde dabei übersehen, dass die Nutzung dieses Vorteils ein Nachwachsen von aktiven Anwärtern bedingt. Sehr häufig wurden Versorgungswerke jedoch für neue Mitarbeiter geschlossen, sodass der Bestand der Begünstigten immer älter wird und die Gruppe der Leistungsempfänger einen zunehmenden Anteil ausmacht. Während der Leistungsphase werden Rückstellungen jedoch Gewinn erhöhend aufgelöst und die Versorgungszahlungen zehren an der Liquidität der Unternehmen.

     

    • Rating
    Das Rating hat auch bei kleinen und mittelständischen Unternehmen an Bedeutung gewonnen. Hintergrund ist u.a. die Berücksichtigung des Ratings bei der Kreditvergabe gemäß den Vereinbarungen von Basel II. Allerdings werden veränderte Kennzahlen sehr häufig mit einer Veränderung des Ratings gleichgesetzt. Die Ratingnote setzt sich aber in der Regel aus verschiedenen Elementen zusammen, zu denen u.a. Kennzahlen gehören. Gleichwohl wird in der Praxis regelmäßig versucht, durch Veränderungen der Bilanzberührung von Pensionsverpflichtungen Kennzahlen zu beeinflussen.