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  • 01.06.2007 | Energieausweis

    Einführung von Energieausweisen beschlossen

    Die Bundesregierung hat am 25.4.07 die Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Mit der EnEV wird die Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand geregelt. Ab Anfang 2008 wird der Ausweis schrittweise eingeführt. In der Praxis heißt dies, dass sich alle Hauseigentümer bis Ende 2007 einen verbrauchsorientierten Energieausweis ausstellen lassen können. Wer diesen Energieausweis Miet- und Kaufinteressenten vorlegt, hat seine gesetzliche Pflicht erfüllt. Die Ausweise besitzen eine zehnjährige Gültigkeit. Nach Ende der Übergangsfrist am 1.1.08 gilt für Eigentümer von Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen oder von Gebäuden, für die ein Bauantrag ab November 1977 gestellt wurde, die Wahlfreiheit zwischen der bedarfs- und der verbrauchsorientierten Ausweisvariante. Für Gebäude mit einem Bauantrag vor diesem Termin und bis zu vier Wohnungen wird der Bedarfsausweis zur Pflicht. Das gilt auch, unabhängig von Größe und Alter, wenn staatliche Fördermittel beantragt werden oder das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutz-Verordnung aus dem Jahr 1977 bis heute nicht erreicht ist.  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2007 | Seite 141 | ID 110008