01.05.2007 | Erfolgscontrolling
Mindeststandards für die Ärzte-BWA
Nachdem wir uns bereits der Gruppe der Gastronomen und Hoteliers als einer der wichtigen Mandantengruppen gewidmet haben (BM 06, 250), werden wir nachfolgend die Gruppe der Ärzte näher betrachten. Mit rund 400.000 Berufsangehörigen, wovon über 300.000 berufstätig sind und fast 120.000 als Vertragsärzte/innen niedergelassen sind, bildet die Ärzteschaft eine wichtige Zielgruppe in der steuerberatenden Praxis. Im Schnitt kommen so auf jeden Steuerberater einschließlich Ruheständlern – die üblicherweise auch noch Beratungsbedarf haben – fünf bis sechs Ärzte, davon zwei mit eigener Praxis. Nachdem in den „fetten“ Jahren vielen Ärzten eine „normale“ Steuer- (Spar-) beratung ausreichend schien und ein ausgefeiltes BWL-Instrumentarium zur Praxisführung nur von wenigen nachgefragt und genutzt wurde, rückt jetzt verstärkt die Arztpraxis als Unternehmen in den Fokus. Eine solide Basis bildet hierfür eine qualifizierte Ärzte-BWA.
1. Qualifizierte Ärzte-BWA als Basis
Einen grundlegenden Standard für die qualifizierte Ärzte-BWA hat auch hier wieder die DATEV geschaffen. Wer ein anderes Programm nutzt, kann sich hieran orientieren und ggf. die Grundstruktur mit einer individuellen BWA nachbilden. Die wesentlichen Elemente sind:
- Branchentypische Darstellung der wichtigsten Einnahmegruppen
- Kassenabrechnung
- Praxisgebühr
- Privatliquidationen
- Branchengerechte und verständliche Darstellung zentraler Kostenartengruppen z.B.
- Kosten der Praxiseinrichtung
- Finanzierungskosten
- Praxis- und Laborbedarf
- Reise- und Fortbildungskosten
- Darstellung der Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben im Vorjahresvergleich sowie
- Liquiditätsrechnung
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