11.03.2011 | EU-Kommission
Verknüpfung der Unternehmensregister soll grenzüberschreitenden Handel vorantreiben
Für Unternehmen soll es künftig leichter sein, in anderen EU-Staaten Zweigniederlassungen zu gründen, Dienstleistungen anzubieten und generell grenzüberschreitend Handel zu treiben. Dazu sollen die Unternehmensregister der EU-Staaten nach einem Vorschlag der EU-Kommission vom 24.2.11 verknüpft werden. Die neue Richtlinie soll dafür sorgen, dass die Unternehmensdaten immer auf dem aktuellen Stand und schneller grenzüberschreitend verfügbar sind. Derzeit sind die Register in den einzelnen Mitgliedstaaten auf nationaler oder regionaler Ebene angesiedelt - in Deutschland sogar lokal.
Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 54 | ID 142997