01.10.2006 | Existenzgründer
Zuschüsse für die Einstellung von Arbeitslosen
Existenzgründer sowie Arbeitgeber, die vor nicht mehr als zwei Jahren eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben und nicht mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigen, erhalten bei der Einstellung von arbeitslosen Arbeitnehmern einen Zuschuss. Dieser beträgt 50 v.H. des tariflichen bzw. ortsüblichen Bruttoentgelts für die Dauer von max. 12 Monaten und kann höchstens für zwei Arbeitnehmer gleichzeitig gewährt werden. Voraussetzung ist, dass die Arbeitnehmer vor der Einstellung mindestens drei Monate Arbeitslosengeld, -hilfe oder Kurzarbeitergeld bezogen haben, in einer geförderten Arbeitsplatzbeschaffungsmaßnahme beschäftigt gewesen sind oder an einer beruflichen Fortbildung bzw. Umschulung teilgenommen haben und ohne diese Leistungen nicht oder nicht dauerhaft in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Es muss sich zudem um einen neu geschaffenen Arbeitsplatz sowie um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis handeln.