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  • 01.08.2006 | Existenzgründung

    Checklisten zur Rechtsformwahl im Rahmen einer Existenzgründungsberatung – Teil II

    von Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring, Ihringen

    Wer eine Firma zusammen mit anderen gründen möchte, muss sich für eine Rechtsform entscheiden. Dabei ist die richtige Rechtsformwahl durch mehrere Faktoren bestimmt: Die Frage der Haftung, die steuerliche Behandlung, die Kostenseite sowie die Flexibilität der Entscheidungsstrukuren. Um die diversen Klippen der geeigneten Rechtsformwahl zu umschiffen, haben wir nachfolgend Checklisten entworfen, die eine Entscheidungshilfe für die Wahl der richtigen Unternehmensform bieten. 

    Wahl der Gesellschaftsform

    Der Gründer sollte sich für eine Gesellschaftsform entscheiden, die seinen individuellen Interessen am nächsten kommt. Dabei sollte sich niemand von vermeintlich „unbedingt notwendigen“ oder „todsicheren“ Steuerlösungen irritieren lassen – nichts ändert sich schneller als Steuergesetze. Auch sollte niemand ohne gute wirtschaftliche Gründe, quasi aus „reiner Panik“, er würde mit seinem Privatvermögen haften, eine GmbH gründen. Meist nämlich haftet er dann dort über eine Bürgschaft mit seinem Privatvermögen. Und dann ist das Privatvermögen des Ehepartners (das bei einer OHG oder KG auch ohne Gütertrennung außen vor wäre) mit in der Haftung, weil der Ehepartner in der Regel mit unterschreiben muss. Der Grund: Die Banken fürchten Vermögensverschiebungen.  

     

    Zu warnen ist auch davor, lediglich aus finanziellen Gründen eine Limited zu gründen. Die meisten ahnen noch nicht einmal die Hälfte der Probleme, die sie sich mit dieser Gesellschaftsform aus einem anderen Rechtskreis einhandeln. Verdeutlichen Sie Ihren Mandanten, dass ein Gesellschaftsvertrag wie ein guter Maßanzug ist. Er muss lange Zeit passen, genügend Bewegungsfreiheit geben, darf nirgends zwicken und muss die Problemzonen im Griff haben.  

     

    Basis-Rechtswissen zu der Offenen Handelsgesellschaft (OHG)