01.02.2003 · Fachbeitrag · Existenzgründung
Existenzgründungszuschuss
| Arbeitslose, die durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben vom 1.4.03 an nach § 421 l SGB III in der Fassung des "Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (2. ModDienstG)" Anspruch auf einen monatlichen Existenzgründungszuschuss. Der Zuschuss wird geleistet, wenn der Existenzgründer: |
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