14.07.2010 | Existenzgründung
Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen der Selbstständigkeit
von Christiane Bentz, Bernau
Die Entscheidung, sich selbstständig zu machen, zieht einige gravierende sozialversicherungsrechtliche Änderungen bzw. Konsequenzen nach sich, die sich der Existenzgründer bewusst machen und um die er sich zeitnah kümmern muss - gegebenenfalls sind private Absicherungen unumgänglich. Was genau bei der Gründung zu beachten ist, zeigen die nachfolgenden Hinweise zu den einzelnen Sozialversicherungszweigen.
1. Einfluss der Gesellschaftsform auf die Versicherungspflicht
Letztlich hängt die Versicherungspflicht von der gewählten Gesellschaftsform der künftigen Firma ab, d.h. ob es eine Kapitalgesellschaft (z.B. AG, GmbH), eine Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) oder eine Einzelfirma wird. Bei einer GmbH stellt sie sich wie folgt dar:
Beispiel: Versicherungspflicht bei einer GmbH | ||||||||||||||||||
* Weisungsfrei: In der Gestaltung der Arbeit und in der Bestimmung der Arbeitszeit im Wesentlichen weisungsfrei. ** Sperrminorität: Stimmrecht lt. Gesellschaftsvertrag, d.h., der Gesellschafter kann jede Weisung, die ihm nicht genehm ist, durch ein Vetorecht verhindern. |
Bei der Kommanditgesellschaft (KG) besteht für den Komplementär keine Versicherungspflicht. Der Kommanditist - vorausgesetzt, es besteht keine gesellschaftliche Beteiligung und er hat keinen maßgeblichen Einfluss auf die Firmenbelange - ist versicherungspflichtig.
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