13.10.2009 | Fallstudie
Übergang auf die Rechnungslegungsvorschriften nach „IFRS for SMEs“-Standard - Teil 1
von Dr. Hanno Kirsch, Meldorf
Die Bildverarbeitungstechnologie GmbH (BV GmbH) mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland hat zum 31.12.08 (Ende des Geschäftsjahres) ihre Bilanz auf Basis des bislang geltenden Handelsrechts erstellt. Die HGB-Bilanz hat zum 31.12.08 das folgende Aussehen:
HGB-Bilanz der BV GmbH zum 31.12.08 | |||
A. Anlagevermögen |
| A. Eigenkapital |
|
I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
| I. Gezeichnetes Kapital | 1.500.000 |
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte | 20.000 | II. Gewinnrücklagen | 2.000.000 |
II. Sachanlagen |
| B. Rückstellungen |
|
1. Gebäude | 470.000 | I. Pensionsrückstellungen | 500.000 |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 2.500.000 | II. Sonstige Rückstellungen | 350.000 |
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 150.000 |
|
|
III. Finanzanlagen |
| C. Verbindlichkeiten |
|
Beteiligungen | 200.000 | I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.050.000 |
B. Umlaufvermögen |
| II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 100.000 |
I. Vorräte |
|
|
|
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 150.000 |
|
|
2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 1.650.000 |
|
|
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 260.000 |
|
|
III. Schecks, Kassenstand, Guthaben bei Kreditinstituten | 100.000 |
|
|
Bilanzsumme | 5.500.000 | Bilanzsumme | 5.500.000 |
Abb. 1: HGB-Bilanz der BV GmbH zum 31.12.08
1. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten
1.1 Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
2008 entwickelte die BV GmbH eine Bildverarbeitungssoftware, mit der verschiedene Kameratypen in ein industrielles Bildverarbeitungssystem integriert werden konnten (Fertigstellung der Software 31.12.08). Um der Konkurrenz nicht durch die Veröffentlichung einer Patentschrift zu viele Informationen zu gewähren, verzichtete die BV GmbH auf eine Patentierung. Die Bildverarbeitungssoftware ist seit Anfang 2009 serienmäßig in den von der BV GmbH zusammengestellten und verkauften integrierten Bildverarbeitungsanlagen enthalten. Die BV GmbH schätzt, dass diese integrierten Bildverarbeitungsanlagen auf dem aktuellen Technologiestand im Wesentlichen drei Jahre vertrieben werden können.
2008 sind an Aufwendungen für die Entwicklung der Bildverarbeitungssoftware angefallen: 250.000 EUR Personalkosten, 5.000 EUR Materialaufwendungen, 50.000 EUR externe Dienstleistungskosten. Aufgrund des bislang geltenden Aktivierungsverbots des § 248 Abs. 2 HGB aF unterließ die BV GmbH die Aktivierung.
1.2 Gebäude
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig