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  • 13.10.2009 | Fallstudie

    Übergang auf die Rechnungslegungsvorschriften nach „IFRS for SMEs“-Standard - Teil 1

    von Dr. Hanno Kirsch, Meldorf

    Die Bildverarbeitungstechnologie GmbH (BV GmbH) mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland hat zum 31.12.08 (Ende des Geschäftsjahres) ihre Bilanz auf Basis des bislang geltenden Handelsrechts erstellt. Die HGB-Bilanz hat zum 31.12.08 das folgende Aussehen:  

     

    HGB-Bilanz der BV GmbH zum 31.12.08  

    A. Anlagevermögen  

     

    A. Eigenkapital  

     

    I. Immaterielle Vermögensgegenstände  

     

    I. Gezeichnetes Kapital  

    1.500.000  

    Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte  

    20.000  

    II. Gewinnrücklagen  

    2.000.000  

    II. Sachanlagen  

     

    B. Rückstellungen  

     

    1. Gebäude  

    470.000  

    I. Pensionsrückstellungen  

    500.000  

    2. Technische Anlagen und Maschinen  

    2.500.000  

    II. Sonstige Rückstellungen  

    350.000  

    3. Betriebs- und Geschäftsausstattung  

    150.000  

     

     

    III. Finanzanlagen  

     

    C. Verbindlichkeiten  

     

    Beteiligungen  

    200.000  

    I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten  

    1.050.000  

    B. Umlaufvermögen  

     

    II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen  

    100.000  

    I. Vorräte  

     

     

     

    1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe  

    150.000  

     

     

    2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen  

    1.650.000  

     

     

    II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände  

    260.000  

     

     

    III. Schecks, Kassenstand, Guthaben bei Kreditinstituten  

    100.000  

     

     

    Bilanzsumme  

    5.500.000  

    Bilanzsumme  

    5.500.000  

    Abb. 1: HGB-Bilanz der BV GmbH zum 31.12.08  

    1. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten

    1.1 Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände

    2008 entwickelte die BV GmbH eine Bildverarbeitungssoftware, mit der verschiedene Kameratypen in ein industrielles Bildverarbeitungssystem integriert werden konnten (Fertigstellung der Software 31.12.08). Um der Konkurrenz nicht durch die Veröffentlichung einer Patentschrift zu viele Informationen zu gewähren, verzichtete die BV GmbH auf eine Patentierung. Die Bildverarbeitungssoftware ist seit Anfang 2009 serienmäßig in den von der BV GmbH zusammengestellten und verkauften integrierten Bildverarbeitungsanlagen enthalten. Die BV GmbH schätzt, dass diese integrierten Bildverarbeitungsanlagen auf dem aktuellen Technologiestand im Wesentlichen drei Jahre vertrieben werden können.  

     

    2008 sind an Aufwendungen für die Entwicklung der Bildverarbeitungssoftware angefallen: 250.000 EUR Personalkosten, 5.000 EUR Materialaufwendungen, 50.000 EUR externe Dienstleistungskosten. Aufgrund des bislang geltenden Aktivierungsverbots des § 248 Abs. 2 HGB aF unterließ die BV GmbH die Aktivierung.  

     

    1.2 Gebäude