01.01.2005 | Finanzierungsalternative
Die Anwendbarkeit von Projektfinanzierungen
Bei Projektfinanzierungen handelt es sich um Finanzierungen von in sich abgeschlossenen, wirtschaftlich und rechtlich isolierten Investitionsvorhaben, bei denen die Bedienung des Schuldendienstes aus dem zukünftigen Cashflow des Projektes erfolgt. Als Kreditsicherheiten dienen der kreditierenden Bank im Wesentlichen die zu finanzierenden Vermögensgegenstände sowie die Projektverträge. Die Haftung der Projektinitiatoren für die Kreditverbindlichkeiten ist entweder vollständig ausgeschlossen („Non-recourse-Financing“) oder der Höhe nach begrenzt („Limited-recourse-Financing“). Als Kreditnehmerin tritt eine eigens gegründete Projektgesellschaft auf, deren ausschließlicher Zweck die Planung, die Errichtung, der Betrieb und die Finanzierung dieses spezifischen Investitionsvorhabens ist. Man spricht in diesem Zusammenhang deshalb auch von „Einzweckgesellschaften“, von „Projektgesellschaften“ oder englisch von „Special Purpose Companies“ (SPC`s).
Bevor die Banken mit der eigentlichen Projektanalyse beginnen, muss sichergestellt sein, dass das Projekt zwei Grundanforderungen genügt:
- Zum einen muss die Bonität aller wesentlichen – und damit maßgeblich die Wirtschaftlichkeit des Projektes beeinflussenden – Parteien (Investoren, Betreiber, Anlagenbauer, Kunden etc.) einwandfrei sein und
- zum anderen müssen die künftigen Cashflows der SPC in einer formalen Wirtschaftlichkeitsberechnung auch unter Stressszenarien eine ausreichende Überdeckung des in der jeweiligen Periode zu erbringenden Schuldendienstes nachweisen.
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