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  • 18.07.2011 | Fördermittelberatung

    Weiterbildungsmaßnahmen in Kanzleien: In welchen Fällen beteiligt sich der Staat?

    Die Frage, ob Steuerberater bei der Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen von Fördermitteln profitieren können, ist nicht bundeseinheitlich geregelt, da die Förderprogramme für diesen Bereich von den Bundesländern aufgelegt werden. Bei der Suche nach einem geeigneten Förderprogramm gilt es, einige grundsätzliche Dinge zu beachten:  

     

    • Verkaufsförderungsmaßnahmen sind generell nicht förderfähig.
    • Kanzleien, die von der Weiterbildungsförderung profitieren möchten, müssen - mit Ausnahme in einigen neuen Bundesländern - die KMU-Eigenschaft nachweisen.
    • Alle Bundesländer bestehen darauf, dass zumindest die Kanzlei und die Weiterbildungseinrichtung ihren Standort in dem jeweiligen Bundesland haben.
    • Alle Förderprogramme zielen auf Schulungsmaßnahmen zu „überbetrieblichem“ Wissen ab. Werden Inhalte vermittelt, die die Mitarbeiter nur in der jetzigen Kanzlei verwerten können, stellt das für die Förderprogramme ein K.o.-Kriterium dar.
    • Die Antragstellung auf Fördermittel hat vor Beginn der Schulungsmaßnahmen zu erfolgen.

     

    Merke!

    Im Online-Service von BBP finden Sie unter „Downloads“ in der Rubrik „Arbeitshilfen“ eine Übersicht zu den Fördermöglichkeiten in den verschiedenen Bundesländern (Stand: Juni 2011). Dabei steht die Kanzlei im Mittelpunkt - nicht der einzelne Mitarbeiter. Aus diesem Grund sind in der Tabelle solche Förderprogramme aufgelistet, die allen Mitarbeitern (teilweise auch den Kanzlei-Inhabern) offenstehen. Förderprogramme für spezielle Zielgruppen (z.B. Mitarbeiter über 50 Jahre) bleiben unberücksichtigt.  

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 156 | ID 146872