20.06.2008 | Fördermittelprogramme
Das wichtigste Förderprogramm für Investitionen: Die Gemeinschaftsaufgabe Bund/Länder
Zentrales Instrument der Regionalpolitik in Deutschland ist die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA). Im Rahmen der GA legen Bund und Länder auf der Grundlage unten genannter Leitlinien gemeinsam die Fördergebiete sowie die Förderhöchstsätze und damit auch das innerdeutsche Fördergefälle, die Fördertatbestände und die GA-Mittelverteilung fest. Dabei ist die GA-Förderung auf ausgewählte, strukturschwache Regionen beschränkt. Ziel ist es, über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der jeweiligen Region zu schaffen. Wie aber nutze ich dieses Förderprogramm effizient für meine Mandanten? Von der Grundlage bis zum Antragsverfahren gibt der nachfolgende Beitrag einen Überblick über diese Fördermöglichkeit.
1. Rechtliche Grundlagen
Auch wenn der Titel es nicht vermuten lässt: Die GA ist kein rein deutsches Förderprogramm, sondern stellt ein Instrument zur Umsetzung europäischer Regionalpolitik dar. Ihr Ursprung ist im EU-Recht zu finden – genauer in den Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2007 - 2013. Diese Leitlinien gelten EU-weit. Sie nennen bereits die Fördervoraussetzungen wie z.B.:
- Förderbare Tatbestände (Investitionen, Schaffung von Arbeitsplätzen),
- geografische Einschränkungen (d.h., die Kriterien, nach denen Fördergebiete definiert werden),
- sektorale Beschränkungen (manche Branchen werden ausgeschlossen, da sie durch andere Förderprogramme unterstützt werden),
- die maximalen Fördersätze unter Berücksichtigung der Größe der Antragsteller (z.B. KMU, Großunternehmen etc.).
Es ist Aufgabe der EU-Mitgliedstaaten, diese Leitlinien in nationales Recht umzusetzen. Den Mitgliedstaaten steht es frei, die förderrechtlichen Kriterien der Leitlinien weiter einzuschränken (z.B. mehr neu zu schaffende Arbeitsplätze einzufordern), aufweichen können sie sie jedoch nicht.
Hinweis für Fördermittelberater im Grenzgebiet |
Dies ist wichtig für Fördermittelberater im Grenzgebiet zu anderen EU-Mitgliedstaaten (z.B. Deutschland/Benelux-Raum oder auch Deutschland/Polen). Sie können davon ausgehen, dass ein ähnliches Programm wie die deutsche GA auch in anderen Mitgliedstaaten der EU existiert. Erste Hinweise zur nationalen Ausgestaltung findet sich auf den Internetseiten der entsprechenden politischen Ressorts. Welches politische Ressort in welchem EU-Land zuständig ist, kann auf folgender Internetseite in Erfahrung gebracht werden: ec.europa.eu/comm/competition/state_aid/overview/contacts.html – Liste „National state aid contacts“. |
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