01.07.2007 | Fördermöglichkeiten
Bundesrat hat Gesetz zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung beschlossen
Der Bundesrat hat am 8.6.2007 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz) beschlossen. Ziel der Neuregelung ist es, das ERP-Wirtschaftsvermögen dauerhaft zu erhalten. Außerdem sollen die Förderangebote effizienter und transparenter werden. Aus dem ERP-Sondervermögen werden insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen gefördert. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund die Verbindlichkeiten und Forderungen des ERP-Sondervermögens in gleicher Höhe übernimmt und Schulden des Sondervermögens in die Schulden des Bundes eingegliedert werden. Dadurch soll neben der laufenden Förderung auch die Substanz des Sondervermögens dauerhaft erhalten bleiben. Außerdem sollen Kreditmanagement und Schuldenverwaltung vereinfacht werden. Die betroffenen Unternehmen erhalten nach Mitteilung der Bundesregierung mehr Planungssicherheit, da die Wirtschaftsförderung künftig in gleicher Höhe und Intensität fortgesetzt werde.