01.09.2007 | Förderung von Kapitalbeteiligungen
Entwurf zum Wagniskapitalgesetz beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 15.8.07 den Gesetzentwurf zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) beschlossen. Dieses Gesetz soll gemeinsam mit der Unternehmensteuerreform zum 1.1.08 in Kraft treten und Personengesellschaften fördern, die ihre Mittel in nicht börsennotierte Kapitalgesellschaften innerhalb des EU- und EWR-Raums anlegen. Als Mindesteigenkapital sind 1 Mio. EUR vorgesehen, ein Viertel sofort und der Rest innerhalb von zwölf Monaten nach Anerkennung durch die BaFin. Die Tätigkeit muss zu mindestens 70 v.H.in Wagniskapitalbeteiligungen an Zielunternehmen bestehen, die nicht mehr als 20 Mio. EUR Eigenkapital aufweisen und höchstens vor zehn Jahren gegründet worden sind. Die Haltedauer der einzelnen Beteiligungen ist auf 15 Jahre befristet, und die Beteiligungsquote an einer Zielgesellschaft darf maximal 90 v.H. betragen. Sofern die Vorgaben erfüllt sind, ist die Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft vermögensverwaltend tätig, sodass keine Gewerbesteuer anfällt und Verkäufe derzeit nur unter § 23 EStG fallen. Die an die Initiatoren neben der Gewinnbeteiligung gezahlte Tätigkeitsvergütung bleibt gem. § 3 Nr. 40a EStG zu 40 statt bislang 50 v.H. steuerfrei. Der Veräußerungsfreibetrag gem. § 17 Abs. 3 EStG steigt von 9.060 auf 20.000 EUR.Die neue Mantelkaufregelung des § 8c KStG gilt nicht bei Übernahme von Anteilen an einer Ziel- durch eine Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft in Höhe der stillen Reserven oder wenn die Anteile erst nach einer Haltedauer von vier Jahren schädlich weiterveräußert werden.