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  • 01.05.2005 | Forderungsmanagement

    Bilanzielle Gestaltungsmöglichkeitenbei den Forderungen

    von Dipl.-Kfm. Günter Pfleger, Glattbach

    Ein geeignetes Forderungsmanagement kann dazu dienen, das Bilanzergebnis oder aber die Bilanzstruktur deutlich zu verbessern. Gerade der Aspekt der Ergebnisverbesserung gewinnt im Hinblick auf die verschärften Bonitätsprüfungen durch Banken (Stichwort Basel II) zunehmend an Bedeutung. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, was der Begriff Forderungsmanagement beinhaltet und wie es sinnvoll und erfolgreich angewandt wird. 

    1. Zwei Gestaltungsbereiche des Forderungsmanagements

    Grundsätzlich sind für die bilanzielle Beeinflussung des Ergebnisausweises durch ein Forderungsmanagement insbesondere zwei Gestaltungsbereiche zu unterscheiden: 

     

    • Einerseits geht es darum, die Entstehung von Forderungen zeitlich zu steuern; das gilt speziell bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Denn mit ihrer Entstehung kommt es zur erfolgsmäßigen Realisierung der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den bisher für das betreffende Produkt angefallenen bzw. aktivierten Kosten. Bilanziell ergibt sich zu diesem Zeitpunkt ein Wertsprung. Unter Steuersparaspekten wird das Unternehmen versuchen, den Wertsprung aus dem abgelaufenen ins nächste Jahr zu verlagern. Umgekehrt ist die Interessenlage bei beabsichtigter Schönung der Bilanz.

     

    • Ferner steht die Beeinflussung von Abwertungen auf Forderungen, also deren ausgewiesene Werthaltigkeit, im Vordergrund. Das heißt, dass die Höhe von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in legaler Weise entsprechend den bilanzpolitischen Zielsetzungen zu beeinflussen ist.

    2. Maßnahmen vor dem Bilanzstichtag

    2.1 Zeitpunkt der Forderungsentstehung

    Konkret geht es hier darum, den Absatz der betrieblichen Lieferungen und Leistungen vor dem Bilanzstichtag zu beschleunigen (bei einer ergebnisverbessernden Bilanzpolitik) oder zu verzögern (bei einer ergebnisverschlechternden Bilanzpolitik). Dies hat Auswirkungen auf die Höhe der Liefer- und Leistungsforderungen zum Stichtag.