10.12.2009 | Geschäftsführerentlastung
Hinweis auf Pflichtenverletzung
Die Entscheidung über die Entlastung des Geschäftsführers einer GmbH ist treuwidrig, wenn sie zu einem Zeitpunkt erzwungen wird, zu dem die Gesellschafter zwar von der Pflichtverletzung erfahren haben, aber noch nicht in der Lage sind zu beurteilen, ob der Gesellschaft ein Schaden zugefügt wurde. So entschied der BGH im Fall eines GmbH-Geschäftsführers, der kurzfristig eine Beschlussfassung zu seiner Entlastung anstrebte, als kundbar wurde, dass er seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt hatte. Diese Vorgehensweise missbilligte der BGH und erklärte die Entlastung für unwirksam. Sie habe nur dazu gedient, den Geschäftsführer aus der Verantwortung für sein Verhalten zu nehmen und eine weitere Untersuchung zu verhindern (BGH 4.5.09, II ZR 169/07, Abruf-Nr. 093654).