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  • 01.05.2006 | Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    Finanzierungslücken bei der betrieblichen Altersversorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers

    von Karina Piening, Hans Joachim Korfmann und Joachim Sartoris, Köln

    Der folgende dreiteilige Beitrag befasst sich mit der Nachfolgeplanung unter Berücksichtigung einer Finanzierungslücke bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) von Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) einer GmbH. Dabei werden die Hintergründe und die Lösungsmöglichkeiten beschrieben und anschließend anhand eines konkreten Beispiels miteinander verglichen.  

    1. Ausgangssituation

    Im Hinblick auf die Gestaltung der eigenen Altersversorgung genießen beherrschende GGF einer GmbH den Vorteil, beide Vertragsparteien (GmbH und Begünstigter der Versorgungszusage) vertreten zu können. Dies setzt juristisch die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot gemäß § 181 BGBvoraus. Zudem ist auf eine Reihe steuerlicher Rahmenbedingungen zu achten. Gleichwohl bietet die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung über die GmbH interessante Möglichkeiten zur Generierung von Steuervorteilen für die GmbH und den GGF.  

     

    Diese Möglichkeiten nutzend, verfügt ein großer Teil der GGF über betriebliche Versorgungsanwartschaften, die im Laufe der Jahre zu erheblichen Verpflichtungen der GmbH herangewachsen sind. Die Vorteile, die sich aus einer solchen Versorgung aus steuerlicher Sicht (Innenfinanzierungseffekt der Pensionsrückstellung) ergeben, stellen dabei nur eine Seite der Medaille dar. Die andere Seite betrifft die teilweise enorme Liquiditätsbelastung auf Grund künftiger Versorgungszahlungen. In der Praxis erfolgt daher üblicherweise der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung durch die GmbH, um sowohl bei Eintritt vorzeitiger Risiken (Tod, Invalidität) als auch im Alter vor Liquiditätsengpässen gewappnet zu sein. 

     

    Die Langfristigkeit betrieblicher Versorgungszusagen birgt die Gefahr in sich, nach Erteilung der Zusage, das Zusammenwirken der Entwicklung des Verpflichtungsumfangs (auf Basis der Versorgungszusage) und der Kapital- und Risikodeckung aus der Rückdeckungsversicherung aus den Augen zu verlieren. So ist zu erklären, dass in den vergangenen Jahren in vielen Fällen Finanzierungslücken bei GGF-Zusagen aufgetreten sind, die insbesondere auf exogene Einflüsse (Entwicklung der Langlebigkeit, Kapitalmärkte) zurückzuführen sind und u.U. schon längere Zeit in der Bilanz der Unternehmen „schlummern“. In solchen Situationen stellt sich die Frage, ob und auf welchem Weg diese Lücken geschlossen werden können.