09.06.2011 | Gesellschaftsrecht
Aufsichtsratsmitglied: Zahlungen durch Vorstand ist vorher zuzustimmen
Soll ein Aufsichtsratsmitglied durch den Vorstand Zahlungen für Dienstverpflichtungen außerhalb seiner Tätigkeit als Aufsichtsrat erhalten, muss der Gesamtaufsichtsrat vorher zustimmen. Das OLG Frankfurt a.M. (15.2.11, 5 U 30/10, Abruf-Nr. 111317) hat darauf hingewiesen, dass die Zahlung auch dann pflichtwidrig bleibt, wenn sie vom Gesamtaufsichtsrat nachträglich genehmigt wird. Mit dem Verbot solcher Zahlungen soll verhindert werden, dass das Aufsichtsratsmitglied als Mitglied des Kontrollgremiums vom Vorstand beeinflusst wird.
Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 129 | ID 145894