01.08.2006 | Gesetz zur Umsetzung der EU-Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie
Bundestag hat Basel II zugestimmt
Der Bundestag hat am 29.6.06 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie (Basel II) gebilligt. Nach den Gesetzesregelungen soll bei der Kreditvergabe die Kreditwürdigkeit der Kunden stärker als bisher berücksichtigt werden, wobei die starren Regelungen der Kreditvergabe durch eine individuelle Risikobewertung der Kreditnehmer abgelöst werden. Unter anderem ist angedacht, dass die Banken ihre Rating-Entscheidungen schriftlich offen legen. Gesetzlich gefordert wird diese Verpflichtung jedoch noch nicht. Die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft sollen zunächst eine Selbstverpflichtung formulieren und deren Anwendung empfehlen. Erst nach einer „Erprobungsphase“ von zwei Jahren soll entschieden werden, ob eine gesetzliche Regelung erforderlich ist.