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  • 01.06.2005 | Gesetzentwurf zur Verbesserung der steuerlichen Standortbestimmungen

    Steuerentlastungen für Unternehmer

    Das BMF hat am 4.5.05 den Gesetzentwurf zur Verbesserung der steuerlichen Standortbestimmungen veröffentlicht. Vorgesehen ist hierbei die Tarifsenkung der Körperschaftsteuer ab 2006 von 25 auf 19 v.H. Damit lohnt es sich für Kapitalgesellschaften 2005 besonders, Einnahmen ins kommende Jahr zu verschieben, Ausgaben vorzuziehen sowie Rückstellungsposten in 2005 großzügig zu bemessen. Für Personenunternehmen wird sich der Anrechnungsfaktor der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer gemäß § 35 EStG von 180 auf 200 v.H. erhöhen, so dass die Gewerbesteuerbelastung bis zu einem Hebesatz von 379 v.H. vollständig entfällt. Im Gegenzug wird der Verlustvortrag bei den Ertragssteuern von derzeit 60 auf 50 v.H. gesenkt. Dabei bleibt der Sockelbetrag von 1 Mio. EUR bestehen, der ohne Abschlag vorgetragen und pro Jahr verrechnet werden kann. Der Verlustrücktrag wird nicht verändert. Aus dem Verkauf von Betriebsgrundstücken resultierende Gewinne werden nur zur Hälfte besteuert, sofern die Veräußerung in den drei Jahren 2006 bis 2008 erfolgt. Die hälftige Besteuerung ist an die Voraussetzung geknüpft, dass Grund und Boden sowie Gebäude zuvor mehr als zehn Jahre zum Anlagevermögen gehört haben und eine Veräußerung an Dritte erfolgt. dabei dürfen die mit dem Verkauf zusammenhängende Betriebsausgaben nur zur Hälfte abgezogen werden. Ergibt sich aus dem Verkauf von betrieblichen Immobilien ein Verlust, wird dieser unverändert in voller Höhe berücksichtigt. 

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2005 | Seite 136 | ID 86062