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  • 10.12.2009 | GmbH-Geschäftsführer

    Pflichten im Fall der drohenden Insolvenz

    Bei einer (drohenden) Insolvenz der GmbH gerät der Geschäftsführer schnell in verschiedene Pflichtenkollisionen. Wie er sich bei der Pflichtenkollision zwischen Massesicherungspflicht und Verpflichtung zur Abführung von Sozial- und Steuerabgaben zu verhalten hat, hat jetzt das OLG Frankfurt a.M. entschieden. Führt er bei Insolvenzreife der Gesellschaft den sozial- oder steuerrechtlichen Normbefehlen folgend Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung oder Lohnsteuer ab, handelt er mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. Er ist damit nach Ansicht der Richter der Gesellschaft gegenüber nicht erstattungspflichtig, weil sich durch die Zahlung die Masse der Gesellschaft noch verringert (OLG Frankfurt a.M. 17.5.09, 4 U 298/08, Abruf-Nr. 093796).  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2009 | Seite 310 | ID 132155