14.09.2010 | Hinweise der Bundessteuerberaterkammer
Wertermittlung einer Steuerberaterpraxis
Am 16.7.10 hat die Bundessteuerberaterkammer Hinweise für die Ermittlung des Werts einer Steuerberaterpraxis veröffentlicht. Die Kammer versucht dabei, sowohl die Besonderheiten des Berufsstandes als auch die verschiedenen Bewertungsanlässe zu berücksichtigen. Für folgende Anlässe sieht die Kammer die Hinweise als Hilfestellung an: Kauf bzw. Verkauf einer Praxis, den Eintritt bzw. das Ausscheiden eines Gesellschafters, die Klärung des Zugewinns sowie den Todesfall. Dabei sollen die Hinweise lediglich einen verbindlichen Charakter haben.
Ausführungen beziehen sich hauptsächlich auf das Umsatzverfahren
Die Hinweise beziehen sich in erster Linie auf das Umsatzverfahren als ein vereinfachtes Preisfindungsverfahren. Ob dieses Verfahren oder eine umfassende betriebswirtschaftliche Unternehmensbewertung durchgeführt wird, hängt gemäß den Ausführungen von der genauen Zielsetzung des Anwenders und dem konkreten Bewertungsanlass ab. In beiden Fällen soll jedoch gelten: Je sorgfältiger die Analyse, desto genauer ist der ermittelte Geldbetrag.
Bei der Bewertung einer Steuerberaterpraxis sind Eigenheiten zu beachten, denen besondere Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Zum einen handelt es sich dabei um die Personenbezogenheit der Leistungserbringung in einer Steuerberaterpraxis. Diese beeinflusst den Praxiswert massiv. Zum anderen muss die Verschwiegenheitspflicht des Beraters in die Berechnungen einbezogen werden.
Das Ertragswertverfahren erscheint zu komplex
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