01.06.2006 | IAS / IFRS
Segmentberichterstattung nach IAS 14
Grundanliegen der IAS ist die Bereitstellung entscheidungsrelevanter und verlässlicher Informationen für die Anteilseigner. Die Segmentberichterstattung ist das zentrale Informationsinstrument über die operative Geschäftstätigkeit. IAS 14 fordert von börsennotierten Unternehmen die Offenlegung ausgewählter Jahresabschlussdaten für die einzelnen Aktivitätsfelder innerhalb der berichtenden Einheit.
1. Arten von Segmenten
IAS 14 unterscheidet zwei Arten von Segmentierungen bzw. Segmentierungsebenen. Diese werden als primäres und sekundäres Berichterstattungsformat bezeichnet. Das primäre Berichterstattungsformat ist diejenige Einteilung eines Konzerns bzw. Unternehmens nach der Segmentierungsebene, aus der die dominierenden Chancen und Risiken für den Geschäftsverlauf resultieren (IAS 14.26). Das sekundäre Berichterstattungsformat stellt nach dem primären Berichterstattungsformat die bedeutendste Einteilungsform der Unternehmensaktivitäten für die Chancen und Risiken des künftigen Geschäftsverlaufs dar. Zumeist bilden die Geschäftssegmente das primäre Berichterstattungsformat und die Regionen das sekundäre Berichterstattungsformat. Auf Grund der größeren Bedeutung des primären Berichterstattungsformats für den Investor sind für dieses umfangreichere Informationen als für das sekundäre Berichterstattungsformat offen zu legen.
2. Abgrenzung und Bildung von berichtspflichtigen Segmenten
Für die Abgrenzung der im IAS-Jahresabschluss berichtspflichtigen Segmente fordert IAS 14 neben der Erzielung eines Großteils der Umsätze mit externen Kunden (Zusammenfassung von Vorleistungsstufen mit Veredelungsstufen bei Abgrenzung von berichtspflichtigen Segmenten) bestimmte Mindestgrößen. Ein Segment ist berichtspflichtig, wenn zumindest eines der drei folgenden Kriterien vorliegt (IAS 14.35):
- Umsätze mit externen Kunden und aus Transaktionen mit anderen Segmenten betragen mindestens 10 v.H. der gesamten externen und internen Umsätze (Transaktionen mit anderen Segmenten) der Segmente.
- Das Segmentergebnis beträgt mindestens 10 v.H. oder mehr des gesamten über alle Segmente aggregierten Verlusts oder Gewinns, je nach dem welcher Betrag von beiden absolut größer ist.
- Die Vermögenswerte betragen mindestens 10 v.H. der gesamten Vermögenswerte aller Segmente.
Damit könnten auf einer Segmentierungsebene auch mehr als zehn Segmente gebildet werden; in der Praxis kommen die meisten deutschen Großkonzerne (DAX-Unternehmen) jedoch i.d.R. mit maximal sechs Segmenten aus.
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