01.11.2006 | IFRS
Überblick über den aktuellen Stand der IFRS – Empfehlungen für die Beratung des Mittelstands
Immer mehr Zeitschriften, Bücher und Seminare zum Thema IFRS bereichern den Markt und spalten die Gemüter unter Deutschlands Steuerberatern. Sind die einen bereits voll im Thema und erstellen die IFRS-Bilanz bereits ohne große Anstrengung, stehen die anderen diesem Bereich noch mit gehörigem Respekt gegenüber. Mit dem vorliegenden Beitrag soll all denjenigen ein Überblick des Handlungsbedarfs verschafft werden, die bisher von der Notwendigkeit der Erstellung von IFRS-Bilanzen verschont blieben.
1. Entwicklung der IFRS für die Rechnungslegung in Deutschland
Bereits für das Geschäftsjahr 1994 hatten einige deutsche Aktiengesellschaften erstmalig ihren Konzernabschluss nach IAS aufgestellt, da sie diesen für die Zulassung an einigen internationalen Börsen verwendeten. Die Anwendung in diesem frühen Stadium war freiwillig und hatte – zumindest formal – keine direkten Auswirkungen auf die sich aus dem HGB ergebende Konzernrechnungslegungspflicht (§§ 290 ff. HGB).
Mit dem Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) und den Ergänzungen aus dem Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinien-Gesetz (KapCoRiLiG) wurde deutschen Mutterunternehmen, die einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in Anspruch nehmen, unter bestimmten Bedingungen ein Wahlrecht eingeräumt. Danach durfte anstelle des HGB-Konzernabschlusses ein nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen entsprechender Konzernabschluss aufgestellt werden. Diese Befreiung von der HGB-Konzernrechnungslegung betraf sowohl die Konzerne, welche einen IAS- als auch einen US-GAAP-Konzernabschluss aufstellen. Die formale Befreiungsregelung war im § 292 a HGB verankert und bis zum 31.12.04 befristet. Diese Regelung wurde ab 2005 durch die Umsetzung der EU-Verordnung obsolet.
Durch Art. 5 der EU-Verordnung vom 19.7.02 sind den Mitgliedstaaten umfangreiche Freiheitsgrade bei der Umsetzung der EU-Verordnung in deutsches Recht eingeräumt worden. In Deutschland ist die EU-Verordnung durch das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (sogenanntes Bilanzrechtsreformgesetz; BilReG) umgesetzt worden (siehe Abschnitt 2).
2. Aktuelle Situation
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