01.11.2005 | Immobilienbesitzer
Energieausweis wird obligatorisch
Am 4.1.06 soll die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft treten. Mit dieser Richtlinie werden alle EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, die Energieeffizienz für neue und bestehende Gebäude in Energieausweisen zu dokumentieren und Zertifizierungssysteme zu entwickeln. Danach sollen Eigentümer beim Bau, Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen dem Käufer oder Mieter den Energieausweis vorlegen. Bei öffentlichen Gebäuden ab 1.000 Quadratmetern und großem Publikumsverkehr ist der Ausweis an sichtbarer Stelle auszuhängen. Der künftige Energieausweis, der den Energiebedarfsausweis für Neubauten mit Bauantrag nach dem 31.1.02 ablöst, geht auf einen Entwurf der Deutschen Energieagentur (dena) zurück. Für die Beurteilung des Energiebedarfs werden die Qualität der Gebäudehülle, die Heizungseffizienz, die CO2-Emissionen, das Gebäude sowie die Heizanlage ermittelt. Folgende Daten werden bei einer Begehung des Gebäudes erhoben:
- die Art der Gebäudehülle,
- das Baumaterial zuzüglich Dämmung,
- vorhandene Klimaanlagen sowie Heizungsart,
- erneuerbare Energieträger und die Sonnenexposition.
Aus den erhobenen Daten wird ein bedarfsorientierter Kennwert ermittelt. Dieser Wert hat gegenüber der verbrauchsbasierten Berechnung den Vorteil, dass das Gebäude unabhängig von den individuellen Lebensgewohnheiten bewertet wird. Da ein Drittel der Primärenergie in privaten Haushalten für Heizung und Warmwasser eingesetzt wird und sich diese auf Grund der zunehmenden Verknappung immer mehr verteuert, erhält der künftige Käufer oder Mieter einer Wohnimmobilie im Voraus Kenntnis über die künftige Belastung mit Energiekosten. Letztendlich ergibt sich die Energiekennzahl aus dem Verhältnis von der jährlich zur Raumheizung benötigten Wärmemenge in Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche. Anhand der Energiekennzahl kann man nun erkennen, ob ein Gebäude oder eine Wohnung Energie sparend beheizt wird oder nicht. Mit einer guten Isolierung kann man auf eine niedrige Energiezahl kommen. Diese Maßnahme spart nicht nur bei den jährlichen Heizkosten, sondern entlastet gleichzeitig die Umwelt. Um einschätzen zu können, wo das eigene Gebäude bzw. die eigene Wohnung einzuordnen ist, folgen ein paar exemplarische Werte:
- Passivhaus: unter 15 kWh/m2
- Niedrigenergiehaus: unter 50 kWh/m2
- Energiesparhaus: unter 65 kWh/m2
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