01.07.2002 · Fachbeitrag · Internationale Rechnungslegung
Bekanntmachung der DRS 12 und 13
| In den Bundesanzeigern Nr. 197 vom 22.10.02 sowie Nr. 198 vom 23.10.02 wurden jeweils der Deutsche Rechnungslegungs-Standard DRS 12 "Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens" und DRS 13 "Grundsatz der Stetigkeit und Berichtigung von Fehlern" durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht. |
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