01.03.2006 | Internationale Rechnungslegung
Pensionspläne und Jubiläumsverpflichtungen
Hinsichtlich der Bilanzierung von Pensionsleistungen existieren erhebliche Unterschiede zwischen der Bilanzierung nach HGB und IAS. Die nachfolgenden Ausführungen erläutern die Besonderheiten der Bilanzierung nach IAS.
1. Abgrenzung der Pensionsleistungen
Bei den Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Pensionen und ähnliche Verpflichtungen) handelt es sich um Leistungen, die vom Unternehmen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu zahlen sind, sofern keine Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Kapitalbeteiligungsleistungen vorliegen.
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind solche Zahlungen an Arbeitnehmer, die daraus resultieren, dass entweder ein Unternehmen die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eines Arbeitnehmers vor dem regulären Pensionierungszeitpunkt beschlossen hat, oder ein Arbeitnehmer im Austausch für diese Leistungen freiwillig seiner Freisetzung zugestimmt hat (z.B. Vorruhestand, Abfindungen). Verpflichtungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind separat von den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen auszuweisen.
Im einzelnen sind folgende Arten von Leistungen unter den Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erfassen:
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