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  • 01.01.2005 | Internationales Rechnungswesen

    Erstellung des IFRS-Jahresabschlusses – Bilanz und GuV des ersten laufenden IFRS-Abschlusses

    von Dr. Hanno Kirsch, CPA, Meldorf

    Zur Umstellung von nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen auf die IFRS (International Financial Reporting Standards, vormals IAS), ist eine IFRS-Eröffnungsbilanz zu erstellen, die als Startpunkt für die künftige IFRS-Rechnungslegung gilt (IFRS 1.6). Der erste IFRS-Abschluss ist jener, in dem die vollständige Übereinstimmung mit den Vorschriften der IFRS erstmalig bestätigt und zusammen mit dem Abschluss veröffentlicht worden ist (IFRS 1.3).  

     

    Abschlüsse, die nur teilweise mit den IFRS übereinstimmen oder Abschlüsse, die nur für interne Zwecke gemäß den IFRS aufgestellt worden sind, sind nicht als IFRS-Abschlüsse zu werten. Das Unternehmen hat damit erst bei erstmaliger Veröffentlichung eines vollständig in Übereinstimmung mit IFRS stehenden Abschlusses die Regelungen des IFRS 1 anzuwenden (Grundsätze der Umstellung s. IFRS 1.7). 

     

    Im Rahmen einer umfassenden Fallstudie wird nachfolgend die Erstellung eines IFRS-Jahresabschlusses auf Basis eines HGB-Jahresabschlusses von der erstmaligen IFRS-Eröffnungsbilanz bis zur Kapitalflussrechnung verdeutlicht. In diesem Beitrag wird der erste vollständige IFRS-Jahresabschluss behandelt, wobei die IFRS-Bilanz und die erste IFRS-GuV im Mittelpunkt stehen. 

    1. Sachverhalt

    Die Maschinenbau-GmbH (Beschreibung sowie Information per 31.12.00 vergleiche Teil 1 der Fallstudie, veröffentlicht in: BM 04, 288) hat per 31.12.01 eine Handelsbilanz sowie für die Zeit vom 1.1.01 bis 31.12.01 eine Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB erstellt.