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  • 01.03.2004 · Fachbeitrag · Internationales Recht

    Das Ende der deutschen Einheitsbilanz - Umstellungsanforderung an den Mittelstand

    | Am 19.7.2002 ist die "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards" verabschiedet worden. Danach müssen ab dem 1.1. 2005 alle Unternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU), die Kapital auf einem geregelten Markt aufnehmen oder einen Zulassungsprospekt für diese Märkte erstellen, ihren Konzernabschluss zwingend nach IFRS (International Financial Reporting Standards, früher: IAS) aufstellen. Außerdem enthält die Richtlinie eine Ermächtigung für die Mitgliedsstaaten, allen Unternehmen vorzuschreiben oder zu gestatten, ihren Konzernabschluss und ihren Einzelabschluss nach IFRS aufzustellen. |