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  • 01.10.2004 · Fachbeitrag · Kapitalanlage

    Ausländische Körperschaftsteuer anrechenbar

    | Ein aktuelles Urteil des EuGH sowie ein Beschluss des FG Köln bringen allen Anlegern nachträgliche Steuererstattungen, die in den vergangenen Jahren Dividenden jenseits der Grenze kassiert haben. Worum geht es? Der Nettoertrag bei Auslandsdividenden fiel bis 2001 stets schlechter aus als bei heimischen Ausschüttungen. Denn das ehemalige Anrechnungsverfahren erlaubte es Aktionären, die auf ausgeschüttete inländische Gewinne entfallende Körperschaftsteuer anzurechnen (§ 36 Abs. 2 EStG). Bei Auslandsfirmen versagte das Gesetz diese Vergünstigung. Diese Regelung wurde durch das neue Halbeinkünfteverfahren für Privatanleger ab 2002 beseitigt. |