01.04.2006 | Kapitalanlage
Fehlerhafte Anlageberatung bei Altersversorgung
Das OLG Jena hat mit Urteil vom 17.5.05 (5 U 693/04, MDR 06,38) eine Sparkasse zum Schadenersatz verurteilt, die einer selbstständigen Unternehmerin mit geringen Rentenansprüchen empfohlen hatte, einen zur Altersversorgung bestimmten größeren Geldbetrag in Aktienfonds anzulegen. Die Aktienfonds erlitten kurz darauf einen Wertverlust von rund 50 Prozent. Die Sparkasse hätte den Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel der Kundin erfragen müssen. Zudem hätte auf die grundsätzliche Ungeeignetheit der Anlageform hinweisen und gegebenenfalls davon abraten werden müssen. Die durchgeführte Beweisaufnahme vor dem LG hatte ergeben, dass eine derartige Beratung entgegen der Behauptung der Bank nicht stattgefunden hatte. Regelmäßig scheitern Anleger jedoch mit dem Beweis, eine fehlerhafte Beratung habe stattgefunden bzw. zeichnen sich die Banken durch entsprechende Erklärungen, die der Kunde zu unterschreiben hat, von allem frei. Von daher kann immer wieder nur dazu geraten werden, vor dem Kauf entsprechender Produkte eine ausführliche, kompetente und schriftliche Beratung von neutraler Seite in Anspruch zu nehmen.