01.02.2005 | Kapitalanlage
Steuervorteile für REITs in Sicht
Bei Real Estate Investment Trusts handelt es sich vorrangig um börsennotierte US-Immobiliengesellschaften, die von der US-Körperschaftsteuer befreit sind, wenn sie mindestens 95 v.H. ihrer steuerpflichtigen Einnahmen an die Anteilseigner ausschütten. Bei REITs erfolgt die Kursfestsetzung über Angebot und Nachfrage an der Börse. Die Gesellschaften müssen keine Gelder für Rücknahmen und somit Liquidität bereithalten. Die Werthaltigkeit der gehaltenen Immobilien zeigt sich über den Börsenkurs und nicht wie bei Immobilienfonds über Gutachten. Angesichts der Schieflagen bei einigen Fondsgesellschaften und der Diskussion um die Bewertung der Gebäude wird hierzulande der Ruf nach REITs immer stärker. Jetzt hat sich auch das BMF geäußert und steht der Einführung von REITs grundsätzlich positiv gegenüber. Denn dies würde den Finanzplatz Deutschland und die deutsche Immobilienwirtschaft nachhaltig stärken. Allerdings müssen noch einige steuerliche Lösungen gefunden werden. Dabei geht es insbesondere um die Besteuerung auf der Gesellschafts- und der Anlegerebene. Eine Arbeitsgruppe soll hier Lösungswege erarbeiten. Ein Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2005 ist denkbar. REITs könnten dann ab 2006 in Deutschland eingeführt werden. Noch offen ist die Besteuerung stiller Reserven. Hier soll zügig eine Lösung gefunden werden, damit REITs mit ihren Immobilienportfolios handlungsfähig bleiben und nicht von Verkäufen absehen, weil sie hohe Gewinne hierauf versteuern müssten. Geschlossene Immobilienfonds müssen immerhin zehn Jahre warten, damit die Anleger den Erlös steuerfrei erhalten können.