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  • 01.11.2003 · Fachbeitrag · Kapitalvermögen

    Finanzgericht erlaubt Rückschluss auf Kapitalerträge in der Vergangenheit

    | Das Finanzamt hat das Recht, Kapitalerträge für die Vergangenheit zu unterstellen, wenn verschwiegene Kapitalvermögen aufgedeckt werden. Hieraus ergeben sich zwangsläufig Kapitaleinkünfte (FG Niedersachsen, Urteil vom 27.5.03, Az. 1 K 252/01). |