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  • 01.07.2007 | Kostenvergleich

    Finanzielle Argumente für und gegen die Auslagerung von Unternehmensaktivitäten

    von StB Dipl.-Bw. Susanne Schneider, Essen

    Die Auslagerung bestimmter Unternehmensaktivitäten ist nicht mehr nur auf große Unternehmen beschränkt. Auch im Mittelstand erfolgt in zunehmendem Maße eine Konzentration auf die sogenannten Kernkompetenzen. Nicht dazu gehörige Aufgaben werden grundsätzlich als auslagerungsfähig betrachtet. Dabei ist der Kostenvergleich zwischen eigener Durchführung und Auslagerung das wesentliche Entscheidungskriterium. Auf den ersten Blick ergeben sich im Zusammenhang mit der Auslagerung meist eindrucksvolle Kosteneinsparungspotenziale. Ob diese aber tatsächlich realisierbar sind, zeigt sich erst auf den zweiten Blick. Ist die Entscheidung zur Auslagerung jedoch erst einmal gefallen, ist eine Rücknahme kaum noch möglich. Entsprechend zögern viele mittelständische Unternehmen eine Entscheidung heraus und suchen Rat bei ihrem Steuerberater. Der vorliegende Beitrag zeigt die relevanten Punkte der Entscheidungsfindung auf und ermöglicht eine qualifizierte Beratung. 

    1. Grundlagen für die Entscheidungsfindung

    Auslagerungen haben aufgrund des fast immer unvermeidlichen Arbeitsplatzabbaus einen starken Einfluss auf alle Mitarbeiter eines Unternehmens. Nicht nur die unmittelbar Betroffenen, sondern auch Mitarbeiter in anderen Tätigkeitsfeldern werden sich fragen, welche Auswirkungen sich für sie ergeben und ob das bekannt gewordene Projekt nicht nur einen Einstieg in weitergehende Schritte bedeutet. Entsprechend vorsichtig und verschwiegen sollte bei der Entscheidungsfindung vorgegangen werden. Zu vermeiden ist in jedem Fall ein monatelanges Diskutieren, um die Aktivitäten letztlich doch selbst weiterzuführen. 

     

    Hinweis: Die Bewertung der Alternativen sollte grundsätzlich in einem möglichst engen Kreis erfolgen. Weiterhin ist bei dem Vergleich zwischen eigener Durchführung und Fremdvergabe auch die Intention der mit der Ermittlung Beauftragten einzubeziehen. Kein Mitarbeiter wird freiwillig Argumente zur Aufgabe seines Arbeitsplatzes liefern. 

     

    Die komplette Fremdvergabe eines Alternativenvergleichs wird dagegen kaum alle Faktoren der Entscheidungsfindung berücksichtigen können. Zwar können die Kostenermittlung und der Kostenvergleich auch von Externen durchgeführt werden, die Berücksichtigung der verdeckten Kosten ist aber nur bei genauer Kenntnis der unternehmensinternen Gegebenheiten möglich. Der Steuerberater sollte bei einem Gespräch über eine entsprechende Aufgabe die Mitarbeiter einbeziehen. Dieser kann einerseits die Plausibilität der angesetzten Daten nachvollziehen, anderseits die Vollständigkeit der relevanten Faktoren gewährleisten. Da die meisten Steuerberater aufgrund einer kaufmännischen Ausbildung für die erstgenannte Aufgabe in ausreichendem Maße qualifiziert sind, konzentriert sich der vorliegende Beitrag auf den zweiten Aspekt. Das Scheitern von Auslagerungsprojekten bzw. die Unwirtschaftlichkeit ist im überwiegenden Teil auf diesen Punkt zurückzuführen.