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  • 01.04.2002 · Fachbeitrag · Kreditvergabe

    "Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute" (MAK)

    | Die Banken werden von der neuen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beim Kreditgeschäft künftig noch stärker in die Pflicht genommen. Seit dem 20.2.02 liegt den deutschen Banken der Entwurf eines Rundschreibens über neue "Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute" (MAK) vor. Diese Mindestanforderungen, die von allen Banken demnächst zu beachten sind, dienen der Begrenzung von Risiken aus dem Kreditgeschäft.(Abruf-Nr. 020899) |