01.11.2003 · Fachbeitrag · Lebensversicherung
Finanzgericht kippt 30-Tage-Frist bei Zwischenanlage eines Darlehens
| Der Einsatz einer Lebensversicherung zur Sicherung bzw. Tilgung eines Darlehens ist nicht steuerschädlich, wenn ein Teil des Darlehens kurzfristig verzinslich angelegt wird. Bis zu 30 Tage erachtet das BMF dabei als kurzfristig (Schreiben vom 15.6.00, BStBl I, 1118). Für diese 30-Tage-Frist fehlt die gesetzliche Grundlage. Das hat jetzt das FG Düsseldorf festgestellt, und eine zweimonatige Anlage als unschädlich angesehen. Das Finanzamt hat beim BFH Revision eingelegt (Urteil vom 16.6.03, Az. 7 K 5670/01, Rev. unter Az. VIII R 61/03). |
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