KfW-Förderbedingungen 1. Wer wird gefördert? Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungen, freiberuflich Tätige, z.B. Ärzte, Steuerberater, Architekten. Die Unternehmen müssen sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Der Jahresumsatz darf 500 Mio. EUR nicht überschreiten. Der Umsatz verbundener Unternehmen zählt mit. Die Unternehmen müssen grundsätzlich wettbewerbsfähig sein und positive Zukunftsaussichten haben. 2. Wie wird gefördert? Gefördert werden soll mit langfristigen, zinsgünstigen Darlehen, die das Unternehmen über durchleitende Banken oder Sparkassen erhält. 3. Was wird finanziert? | Behebung von vorübergehenden Liquiditätsengpässen, z.B. auf Grund verzögerter Forderungeingänge, | | Verbesserung der Finanzierungsstruktur, z.B. Ablösung kurzfristig fälliger Verbindlichkeiten, | | Ausweitung der Unternehmensaktivitäten, z.B. Vergrößerung des Warenlagers. | 4. In welchem Umfang wird finanziert? Der Anteil der KfW-Finanzierung beträgt bis zu 30 Prozent der letzten festgestellten Bilanzsumme. Bei Freiberuflern und bei gewerblichen Unternehmen, die keine Bilanz erstellen, wird als Bemessungsgrundlage ein Vermögensstatus herangezogen, den in der Regel der Steuerberater erstellt. Kredithöchstbetrag fünf Mio. EUR pro Unternehmen. Ein Unternehmen kann die Liquiditätshilfe nur einmal beantragen, Aufstockungen bis zum Höchstbetrag sind jedoch möglich. 5. Zu welchen Konditionen wird finanziert? Der Kreditbetrag wird zu 96 Prozent ausgezahlt. Eine Zusageprovision fällt erst einen Monat nach Zusage an. Sie beträgt 0,25 Prozent p.M. auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag. Kreditlaufzeit maximal sechs Jahre bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Die Darlehen können ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden, ohne dass dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird. 6. Sicherheiten Die Darlehen sind banküblich zu besichern. Art und Umfang der Besicherung vereinbaren die entsprechenden Hausbanken. |